Etwa 25 km südlich von Güstrow liegt der bereits seit 1932 als Naturschutzgebiet ausgewiesene Krakower Obersee. Der See wird von der Nebel gespeist, die am Ostufer in den See mündet und ihn im Norden des Sees wieder verlässt.
Nahe der Mündung der Nebel in den See, zwischen Dobbin und Glave, entstand um 1830 eine Wassermühle, die Ende der 1940er Jahre außer Nutzung ging.
In der Nähe der Wassermühle, nördlich der Nebel, wurde in den 1950er Jahren eine Fischzuchtanlage geplant und errichtet, die einen Großteil des Wasserdargebots der Nebel nutzte.
Nach der Wende wurde zur Wiederherstellung der ökologischen Durchlässigkeit der Nebel im Bereich der Wassermühle eine Fischaufstiegsanlage geplant. Der Umsetzung dieser Planung stand das Wasserrecht der Fischzucht Dobbin entgegen, weshalb für die Durchströmung der Fischaufstiegsanlage nicht ausreichend Wasser zur Verfügung stand.
Die Flächenagentur M-V hat die marode Fischzuchtanlage gekauft, um auf der Fläche eine Kompensationsmaßnahme umzusetzen, für die eine Durchströmung der Anlage durch die Nebel nicht mehr notwendig ist. Für die Anerkennung als Kompensationsmaßnahme erfolgte der Rückbau von Uferbefestigungen und befestigten Wege; nicht gebietsheimische Gehölze wurden entnommen sowie Zu- und Abläufe der ehemaligen Fischteiche verschlossen. Die zum Schutz des Fischbestandes vor Nahrungsgästen wie Reihern installierten Netze und Leinen wurden ebenfalls entfernt und die Masten zurückgebaut. Durch die umgesetzten Maßnahmen ergibt sich in den ehemaligen Fischaufzuchtbecken je nach Niederschlagsergiebigkeit und Grundwassermenge ein variabler Wasserstand. Durch die vorhandene Reliefierung des Geländes sind auf kleinem Raum viele unterschiedliche Habitatstrukturen vorhanden. In den tieferen Bereichen bilden sich dauerhaft überstaute Bereiche, im Übergang zu den höheren, dauerhaft trockenen Bereichen findet man wechselfeuchte Bereiche, die nach stärkeren Niederschlägen überstaut sind und in Zeiten ohne Niederschläge wieder trockenfallen.
Das mit der Fischzucht Dobbin verbundene Recht auf Wasserentnahme konnte gelöscht werden, und das gesamte Wasserdargebot der Nebel konnte für die ökologische Durchlässigkeit zur Verfügung gestellt werden.
Bereits einige Jahre nach der Umsetzung der Maßnahmen hat sich in weiten Teilen ein Erlenbestand etabliert – ein guter Schritt auf dem Weg zum angestrebten Maßnahmeziel, hier einen Erlenbruchwald durch Sukzession entstehen zu lassen.