Beim Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Postlow-Blesewitz wurde eine Beeinträchtigung eines Kranichbruthabitats festgestellt. Deshalb sollte zur Kompensation dieses Eingriffs ein Ersatzbruthabitat für den Kranich geschaffen werde. Es handelt sich hier um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gem. § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG, die sicherstellt, dass die Beeinträchtigungen für die Art Kranich fristgerecht und dauerhaft ausgeglichen werden.
Dafür wird in einer benachbarten Senke, die durch Entwässerungsmaßnahmen trockengelegt wurde, ein Kleingewässer mit einer Brutinsel für den Kranich geschaffen. Anschließend erfolgt eine Kontrolle der Maßnahmefläche mit drei Begehungsterminen in den ersten drei Jahren, um den Erfolg der Maßnahme zu bewerten.