Die Maßnahme fand für ein Bauvorhaben im Bereich des 1. Bauabschnitts Industriepark Pasewalk statt, durch welches Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche zerstört wurden. Es handelt sich hier um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gem. § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG, die sicherstellt, dass die Beeinträchtigungen für die Art Feldlerche fristgerecht und dauerhaft ausgeglichen werden. Die Maßnahmefläche liegt in knapp 2,5 km Entfernung zum Vorhabenstandort.
Dort wurde ein Ersatzbruthabitat für 3-4 Brutpaare der Feldlerche auf 2 ha zuvor ungeeigneter Fläche (bisher intensiv genutztem Acker) durch Anlage einer Extensiven Mähwiese geschaffen. Die Maßnahme beinhaltet neben der Entwicklungspflege auch die 25-jährige Pflege des Magergrünlands sowie ein regelmäßiges Monitoring.