Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, ist es notwendig, den Ausbau der Netze weiter voranzutreiben. Im Großraum Schwerin werden dazu umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich, die ihrerseits einen Eingriff in den Naturhaushalt darstellen.
Im Vorfeld der Baumaßnahmen fanden im betroffenen Bereich Kartierungen statt, um die beeinträchtigen Arten zu ermitteln.
Die Flächenagentur M-V GmbH hat neben der Übernahme der Kompensationsverpflichtungen für diesen Eingriff auch die Realisierung der Artenschutzmaßnahmen für die beeinträchtigten Arten wie Kranich und Feldlerche übernommen.
Um die Auswirkungen auf die Feldlerche auszugleichen, wurde der Eingreifer verpflichtet, eine sogenannte CEF-Maßnahme umzusetzen. CEF steht für continous ecological function, also die Sicherstellung der kontinuierlichen ökologischen Funktion. Die Ausgestaltung der CEF-Maßnahmen und der Abstand zum Eingriff richten sich nach den Bedürfnissen der beeinträchtigten Art.
Die Feldlerche benötigt für die Brut und Aufzucht Bereiche mit lockerer, niedriger Vegetation.
Ideal geeignet sind dafür Bewirtschaftungsformen wie extensiv bewirtschaftete Grünländer oder Extensiväcker. Diese Kulturen sind in der Regel für Landwirte unattraktiv, da die zu erzielenden Erträge selten kostendeckend sind.
Die Flächenagentur sichert als Maßnahmeträger über mit den Flächeneigentümern geschlossene Gestattungsverträge den Zugriff auf die Flächen und sorgt für die rechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B. die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch. Für eine feldlerchengerechte Bewirtschaftung schließt die Flächenagentur Pflegeverträge ab, die die Bewirtschaftung der Flächen an die Brutzeiten der Feldlerche anpasst. Geplant ist ein Mosaik aus unterschiedlichen Nutzungen. Etwa ein Drittel der Flächen wird zu extensivem Grünland umgewandelt und nach einem mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Rhythmus gemäht. Die restlichen Flächen werden aufgeteilt und rotierend als Extensivacker im Wechsel mit einer einjährigen Brache bewirtschaftet.
Im Dezember 2025 konnten hierfür die Optionsverträge unterzeichnet werden und die Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde zur erfolgreichen Zustimmung gebracht werden.


