3. Arbeitstreffen zur praktischen Anwendung der Ausgleichsregelung in M-V

Am 28. Oktober 2026 fand das 3. Arbeitstreffen zur praktischen Anwendung der Ausgleichsregelung in Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow statt. Hierzu hatte die Flächenagentur M-V die Unteren Naturschutzbehörden sowie die Dezernate 45 der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), zuständig für den naturschutzrechtlichen Vollzug von Windenergieanlagen, eingeladen. Erstmals waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Dezernate 40 der StÄLU, die für das NATURA-2000-Management zuständig sind, am Arbeitstreffen beteiligt. Ziel der Veranstaltung war es, den fachlichen Austausch zwischen den beteiligten Behörden und der Flächenagentur M-V zu fördern und gemeinsam Fragestellungen aus der praktischen Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu erörtern.

Das Programm gliederte sich in zwei Themenblöcke. Am Vormittag knüpfte der erste Themenblock an die vorangegangenen Arbeitstreffen an und griff bereits behandelte Fragestellungen zur weiteren Vertiefung auf. Im Mittelpunkt standen dabei die Qualitätssicherung von Ökokonten, insbesondere die Einreichung und Prüfung von Kapitalstöcken sowie die Anforderungen an Monitoring und Flächenbetreuung. Darüber hinaus wurden die Bilanzierungsvorgaben der Hinweise zur Eingriffsregelung in Mecklenburg-Vorpommern (HzE) und deren praktische Umsetzung diskutiert.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen widmete sich der zweite Themenblock „Neue Themen und Perspektiven“ aktuellen Fragestellungen und möglichen Weiterentwicklungen im Bereich der Ausgleichsregelung. Erörtert wurden unter anderem der Umgang mit den HzE-Vorgaben im Zielbereich Moore mit besonderem Blick auf den Wasserdargebotsnachweis sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen der Flächenagentur M-V und dem NATURA-2000-Management. Anhand von Projektbeispielen aus der Mecklenburgischen Seenplatte wurden dabei Möglichkeiten aufgezeigt, bestehende Synergien zu nutzen und den ökologischen Mehrwert von Maßnahmen zu stärken.

Den Abschluss bildete eine gemeinsame Diskussion über vorgezogene Artenschutzmaßnahmen und die mögliche Etablierung von sogenannten „Artenschutzpools“ als zukunftsweisendes Instrument.

Wir blicken auf einen abwechslungsreichen Tag mit konstruktiven Diskussionen und einem wertvollen fachlichen Austausch zurück. Unser Dank gilt allen Teilnehmenden sowie den Referentinnen und Referenten für ihre engagierte Mitwirkung.

Das nächste Arbeitstreffen ist für Herbst 2027 vorgesehen.

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