CEF-Maßnahme Feldlerche bei Pasewalk

Mit Umsetzung des 1. Bauabschnitts des Industrieparks Pasewalk wurden Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche zerstört. Dies bedingte die Notwendigkeit einer vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme gem. § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG, die sicherstellt, dass die Beeinträchtigungen für die Art Feldlerche fristgerecht und dauerhaft ausgeglichen werden.

Auf einer ca. 2,5 km zum Eingriffsort entfernt liegenden Fläche wurden Ersatzbruthabitate für 3-4 Brutpaare der Feldlerche neu geschaffen. Auf 2 ha zuvor intensiv genutzter Ackerfläche erfolgte eine maßgebliche Aufwertung durch Anlage extensiven Grünlands. Die Maßnahme beinhaltet neben der Umwandlung auch eine 25-jährige Pflege des Magergrünlands sowie ein regelmäßiges Monitoring.

Als stillgelegte Ackerfläche herrschte auf der Maßnahmenfläche in den ersten Jahren erwartungsgemäß ein starker Ruderalisierungsgrad. 2025 zeigt sich abschnittsweise jedoch ein deutlicher Wechsel von der in den vorhergehenden Jahren dominierenden stauden- und kräuterreichen Ackerbrachenflur hin zu einem gräserdominierten Grünland. Vereinzelt finden sich auf der Fläche nun auch bereits einige wertgebende Pflanzenarten, wie u. a. Gewöhnlicher Natternkopf, Sand-Strohblume und Sprossendes Nelkenköpfchen. Die sukzessive Etablierung und Ausbreitung dieser typischen magerkeitszeigenden Arten deutet das zukünftige Entwicklungspotenzial der Fläche in Richtung trocken-armer Biotope an.

In Bezug auf die Zielart Feldlerche ist die Flächenentwicklung im Allgemeinen positiv zu bewerten. Auch im fortgeschrittenen Jahresverlauf finden sich auf der Maßnahmenfläche vereinzelt niedrigwüchsigere Bereiche, welche der Art auch für späte Nachgelege oder Zweitbruten geeignete Habitatbedingungen bieten.

Abgrenzung Maßnahmenfläche 2022
Mahd 2023
Maßnahmenflaeche Juni 2025
Gewöhnlicher Reiherschnabel (2025)
Sandstrohblume (2025)

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