2. Arbeitstreffen zur praktischen Anwendung der Ausgleichsregelung in M-V

Am 20. März 2025 organisierte die Flächenagentur M-V in enger Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden des Landes das 2. Arbeitstreffen zur praktischen Umsetzung der geltenden Ausgleichsregelungen in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerpunkte waren neben den Möglichkeiten zum Ausgleich von Landschaftsbildbeeinträchtigungen, die Themen Kombinierbarkeit von Kompensationsmaßnahmen mit Agrarförderprogrammen, artenschutzrechtliche Betroffenheiten bei der Aufforstung von Agrarflächen sowie die Vorstellung einzelner Kompensationsmaßnahmen.

Die Flächenagentur M-V GmbH ist neben der Landgesellschaft M-V GmbH und der Landesforst M-V eine von drei anerkannten Flächenagenturen in Mecklenburg-Vorpommern. Zweck der Flächenagentur M-V ist die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Schaffung von realen Mehrwerten für den Naturhaushalt durch Umwandlung bisher naturfern genutzter Flächen steht dabei an erster Stelle.

Wir bedanken uns bei allen Referenten.

Das 3. Arbeitstreffen im Frühjahr 2026 ist in Vorbereitung.

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